Kinderschutzkonzept

Stark und geschützt – ein 360° Kinderschutzkonzept

Seit der Gründung beschäftigt sich der Verein Freispiel mit Gruppen bestehend aus Kindern und Jugendliche – dies basierend auf über 30 Jahren Erfahrung und Vorarbeit der Freiraum GmbH.
Bei Projekttagen und Wandertagen werden die Kinder durch ihre Lehrer*innen beaufsichtigt, unsere Betreuer*innen planen und führen das Programm durch.
Beim Bunten Dorf übernehmen unsere Betreuer*innen die Obhut und die Aufsichtspflicht der Kinder direkt von den Eltern.

Für uns hat das Wohlergehen aller an unseren Projekten beteiligten Personen (Kinder, Jugendliche, Betreuer*innen, Eltern) höchste Priorität. Dabei stützen wir uns auf ein System mehrerer ineinandergreifender Bestimmungen und Maßnahmen, dies beinhaltet:

  • Unsere Werte
  • Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
  • Bekenntnis zur Kinderrechtskonvention und zu Kinderrechten
  • Sorgfältige Personalauswahl (mehrstufiges Aufnahmeverfahren)
  • Verpflichtende Vorlage eines Strafregisterauszuges im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
  • Entsprechende Richtlinien für unsere Betreuer*innen
  • Dokumentation und Weiterbildung
  • Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern
  • Interventionsplan

Es ist unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung zu schützen. Aus diesem Grund hat Freispiel ein Kinderschutzkonzept entwickelt, das eine sichere und liebevolle Umgebung für Kinder und Jugendliche schafft und aktiv gegen Gewalt und Ausbeutung vorgeht. Das Kinderschutzkonzept ist auch als Prozess zu verstehen und wird laufend weiterentwickelt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Bewusstsein für diese Thematik stärken und sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen ermöglichen. Diese Maßnahmen werden auf allen Ebenen unserer Organisation umgesetzt.

kinderschutzplakat

Warum Sommercamps und Projektwochen bei Freispiel ein sehr sicherer Ort sind

  • Gewalt gegen Kinder kommt hauptsächlich im engsten Kreis der Familie vor. Ein Sommercamp ist in der Regel ein Ort fern von den familiären Gewalterfahrungen von Kindern. Dennoch verschaffen sich Täter:innen auch über Vereine und Organisationen gezielt Zugang zu Kindern, worauf auch unsere Aufmerksamkeit liegt.
  • Die Täter:innen bauen in der Regel sehr langfristig eine Vertrauensbasis auf. Ein Sommercamp ist dafür mitunter zu kurz. Dennoch kann auch eine kürzere Zeitspanne ausreichen, um ein vermeintliches Vertrauensverhältnis aufzubauen. Darum sind wir hier wachsam.
  • Kinder und Jugendliche bewegen sich in Grüppchen: Täter:innen finden in Sommercamps kaum Gelegenheit, mit einem Kind alleine zu sein, ohne damit Aufmerksamkeit zu erregen. Es ist von Kindern und Betreuer:innen bekannt, wo sie sich gerade befinden. Dass sich ein Kind und eine Betreuungsperson länger alleine an einem uneinsichtigen Ort aufhalten, verbieten die Campregeln.
  • Kinder und Betreuer:innen werden proaktiv auf dieses Kinderschutzkonzept aufmerksam gemacht. Täter:innen suchen „leichte Beute“ und Strukturen, in denen sie unentdeckt bleiben können. Unser Ziel ist es daher, ein schweres Ziel für Täter:innen darzustellen.

Was wir mit dem Kinderschutzkonzept wollen

Die Strukturen und Arbeit bei Freispiel sollen so gestaltet werden, dass Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen verhindert wird. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um ein Bewusstsein für Maßnahmen auf allen Ebenen zu stärken, die notwendig sind, um diesen Schutz zu gewährleisten und die kindliche Entwicklung und Mitbestimmung zu fördern. Außerdem sollen Mitarbeiter:innen geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützung vorfinden, um sich vor falschen Anschuldigungen zu schützen. Wir möchten auch dafür sorgen, dass mögliche Täter:innen so weit wie möglich von der Organisation ferngehalten werden. Darüber hinaus wollen wir das Wissen von Kindern und Jugendlichen über ihre Rechte stärken und sie als selbstbestimmte Individuen unterstützen.

Wenn ein zweites Kinderschutzkonzept wirksam ist…

Wie es zum Beispiel bei einer Schulprojektwoche der Fall ist, wo auch die Schule ein Kinderschutzkonzept hat, dann gilt jenes der Schule.

Wer wird geschützt

Dieses Kinderschutzkonzept ist für die Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren konzipiert, egal aus welcher Herkunft, Kultur, Religion, dem Geschlecht und unabhängig von ihren physischen und geistigen Fähigkeiten.

Wer trägt dazu bei

Es ist eine gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeiter/innen, die in diesem Bereich tätig sind, sich für den Schutz dieser jungen Menschen einzusetzen. Dies gilt sowohl für haupt- und ehrenamtliche Tätige, die regelmäßig oder gelegentlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, als auch für Personen, die direkt mit ihnen arbeiten, sowie für diejenigen, die im administrativen oder wirtschaftlichen Umfeld tätig sind. Es liegt in unserer Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Wie kommt es zu sexualisierter Gewalt?

In diesem Kinderschutzkonzept wird die Erklärung von sexualisierter Gewalt besonders hervorgehoben, da diese Form der Gewalt in der Regel geplant und nicht versehentlich geschieht. Zudem nutzen Täter und Täterinnen Organisationen, die Kinder als Zielgruppe haben als Möglichkeit, um Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Es ist wichtig zu betonen, dass Täter und Täterinnen aus allen Gesellschaftsschichten und Kulturen kommen können, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Geschlecht. Sie können in einer Beziehung leben oder alleinstehend sein. Die meisten Täter und Täterinnen sind den Opfern bekannt und kommen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis oder dem sozialen Umfeld. Es ist schwierig, Täter und Täterinnen zu erkennen, da einige von ihnen den Eindruck vermitteln können, dass sie sehr kompetent im Umgang mit Kindern sind.

In der Regel benutzen Täter/innen Gewalt gegenüber mehreren Opfern oder über einen längeren Zeitraum aus. Sie beobachten die Kinder genau, bevor sie körperliche oder psychische Gewalt anwenden und belohnen sie oft mit Geschenken oder Ausflügen. Die Konsequenzen der Übergriffe werden zu einem Geheimnis gemacht und das Kind wird bedroht, bestraft oder überschüttet mit Geschenken, um es zum Schweigen zu bringen. Durch die Strategien der Manipulation bleiben die Kinder in einem Zustand der Verwirrung aufgrund der großen Zuneigung und der Gewalthandlungen. Die Scham und der psychische Druck machen es den Kindern schwer, sich zu äußern. Wenn Kinder eine Verhaltensänderung zeigen, kann das oft ein Hinweis auf Probleme oder schmerzliche Situationen sein, möglicherweise auch auf Gewalt.

Wir haben folgende Formen von Gewalt im Blick:

  • Physische, körperliche Gewalt (Schmerz, Verletzung)
  • Psychische Gewalt (Emotionaler Druck, Kälte, Einschüchterung)
  • Strukturelle Gewalt (Schlechter Betreuungsschlüssel)
  • Institutionelle Gewalt (in der DNA der Organisation angelegte Gewalt)
  • Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
  • Gewalt in digitalen Medien
  • Vernachlässigung

Konkrete Maßnahmen

  • Ernennung einer Kinderschutzbeauftragten , die persönlich anwesend ist
  • Gut sichtbares Aufhängen eines Plakates in einfacher Sprache, auf der die relevanen Punkte zusammengefasst sind und die Kinderschutzbeauftragte Person genannt ist
  • Benennung des Themas, wenn allgemein über Regeln und Verhaltensweisen gesprocen wird (Anmoderationen, …)
  • Prinzip der Freiwilligkeit bei derTeilnahme bei Spielen (zB Spiiele in der Nacht, die Angst auslösen können)
  • Maßnahmen bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen
  • Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen
  • Vernetzungsarbeit mit anderen Organisationen und Kinderschutz weiterzuentwickeln
  • Jährliche Weiterenwicklung
  • Entwicklung interner Regeln und Maßnahmen

Beschwerdemanagement

Kinder und Jugendliche müssen das Gefühl haben, dass sie gehört und ernst genommen werden, damit sie es wagen, sich zu beklagen oder über Gewalterfahrungen zu berichten. Deshalb sind Partizipation und Beschwerde-Management unzertrennlich miteinander verknüpft. Sie sollen in jeder Situation, groß oder klein, eingebunden werden, wie zum Beispiel bei Feriencamps oder Projekttagen. Wichtig ist, dass Erwachsene verstehen, in welchen Bereichen die Kinder Mitspracherecht haben und dass Meinungen und Wünsche von Minderheiten geschützt werden. Besonders gestaltete Elemente der Programme, in denen erörtert wird, wie und wo Kinder ihre Ideen einbringen können, unterstützen die Partizipation der Kinder.
Beschwerden können sich auf die genannten Bereiche beziehen oder auf das Verhalten von anderen Kindern sowie Erwachsenen. Eine offene Haltung für Beschwerden beginnt mit einer alltäglichen Beziehungsgestaltung, die Kinder ermutigt, sich einzumischen. Dazu können Verfahren wie ein Beschwerdebriefkasten, eine Beschwerdewand oder ein Jö-/Pfui-Plakat genutzt werden. Die Beschwerden werden ernst genommen und individuell oder in Gruppen bearbeitet, um den Kindern zu zeigen, dass Grenzverletzungen nicht toleriert werden und ihre Stimme gehört wird. Eine abschließende Reflexion fördert eine positive Erfahrung im Umgang mit Beschwerden. Bei jeder Veranstaltung sollten Telefonnummern und (Mail-)Adressen von internen und externen Anlaufstellen gut sichtbar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angebracht werden. als externe Anlaufstelle wird “Rat auf Draht” empfohlen.

Interventionsplan

Es kann eine große Herausforderung sein, zu entscheiden, wie man mit einem unklaren oder konkreten Verdacht auf (sexuelle) Gewalt umgeht. Es kann belastend sein und erfordert oft viel Überlegung. Selbst bei vagen Vermutungen oder einem unbestimmten Gefühl, kann man sich jederzeit an die Kinderschutzbeauftragte oder eine Beratungsstelle wenden. Es ist nicht notwendig, selbst zu entscheiden, ob die Sorge begründet ist. Die Beratungsstellen sind dafür da, Personen, die sich Sorgen machen, in dieser Situation zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu planen. Es ist wichtig, dass man sich nicht alleine fühlt und Unterstützung in Anspruch nimmt.

Einmalige Grenzverletzung

Bei einer einmaligen Situation, die gegen die gesetzlich oder intren festgelegten Grenzen verstößt, wie etwa sexistische Kommentare, Drohungen oder unangemessene Berührungen, die nicht zu einer Verletzung führen ist so vorzugehen: Adressiere klar dieses unangemessene Verhalten und wenn es kein Einsehen über das Fehlverhalten gibt, suche Hilfe bei einer Vertrauensperson,Kinderschutzbeauftragten oder Leitung.

Mehrmalige Grenzverletzungen

Wenn eine Person wiederholt Grenzen überschreiten oder ihr Verhalten dich irritiert, solltest du handeln. Es ist wichtig, im Team klare Verhaltensregeln für schwierige oder ambivalente Situationen aufzustellen. Diese Regeln helfen dabei, Fehlverhalten zu benennen und zu korrigieren oder zumindest schwierige Themen anzusprechen. Wenn die betreffende Person kein Verständnis für ihr Fehlverhalten zeigt oder weiterhin irritierendes Verhalten auftritt, solltest du die Kinderschutzbeauftragte oder Leitung in deinem Projekt informieren und um Unterstützung bitten. Zum Beispiel in folgenden Situationen:
Wenn ich auffälliges Verhalten bei einem Kind, einem/einer Jugendlichen beobachte
Wenn ich ein beunruhigendes Verhalten bei einem Kind oder Jugendlichen bemerke, nehme ich diese Signale ernst und dokumentiere alles. Ich handle nicht alleine, sondern hole mir für konkrete Schritte unbedingt Hilfe von einer professionellen Beratungsstelle oder einer Ansprechperson. Zudem gehe ich sehr verantwortungsbewusst und behutsam mit meinen Beobachtungen um, da sowohl Erwachsene als auch Kinder durch unüberlegt verbreitete Informationen verletzt werden können.

Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Gewalthandlung besteht

Ein konkreter Verdacht liegt vor, wenn eine Person von einer Gewalthandlung berichtet oder man selbst Zeuge davon wird. In diesem Fall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und dem Opfer zu signalisieren, dass man ihm glaubt. Allerdings sollte man keine Geheimhaltung versprechen, sondern alles dokumentieren und sich schnellstmöglich professionelle Hilfe suchen. Es ist auch wichtig, den Verdacht  zu melden, was von einer Vertrauensperson übernommen werden kann. Zusätzlich sollte man auch Unterstützung für sich selbst suchen, um das Geschehene zu reflektieren. Wenn ein Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt auftaucht, ist es normal, dass es viele unterschiedliche Meinungen gibt, was zu tun ist. Daher ist es umso wichtiger, dass man eine Vertrauensperson hat, die Verantwortung übernimmt und angemessen handelt.

Lebendiges Dokument

Kinderschutz ist ein Organisationsentwicklungsprozess. Die Kinderschutzrichtlinie ist daher ein ständig aktualisiertes Dokument, das je nach Erfahrungen fortlaufend verbessert wird. Aus diesem Grund werden die hier vorgeschlagenen Maßnahmen periodisch, mindestens einmal pro Jahr, von der Kinderschutzbehörde überprüft und angepasst. Diese Überarbeitungen nehmen Rücksicht auf Meinungen und Eingaben von Kindern, Eltern und Verantwortlichen aller Ebenen, wozu wir hiermit auffordern.

Konkreter Anlass? Wie kann man sich an uns wenden?

  • Fall auf einer Schulveranstaltung: Der Fall wird entlang des Kinderschutzkonzeptes der jeweiligen Schule behandelt. Ist dieses nicht vorhanden, bitte eine Meldung (gerne auch anonym) an info@projekttage.org mit konkretem Datum, Schule und Klasse und Fallbeschreibung. Der Fall wird dann vom Vereinsvorstand laut Beschwerdemanagement (Kaptiel weiter oben) bearbeitet. 
  • Fall im Bunten Dorf: Das Kind oder der Jugendliche meldet den Fall direkt bei dem / der Kinderschutzbeauftragten vor Ort. Die Eltern melden den Fall unter info@projekttage.org mit einer Fallbeschreibung, einem Datum oder zumindest den betreffenden Turnus. Der Fall wird vom Vereinsvorstand laut Beschwerdemanagement (Kaptiel weiter oben) bearbeitet.
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